
das Grundrecht
Ein in der Verfassung eines Staates verankertes, grundlegendes Recht, das dem Einzelnen gegenüber dem Staat zusteht.
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und ein in der Verfassung verankertes Grundrecht.
Grundrecht
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Ein in der Verfassung eines Staates verankertes, grundlegendes Recht, das dem Einzelnen gegenüber dem Staat zusteht.
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und ein in der Verfassung verankertes Grundrecht.
Das Wort ist eine klare Zusammensetzung aus „Grund“ und „Recht“. „Grund“ bedeutet hier „fundamental“ oder „grundlegend“. Ein Grundrecht ist also ein fundamentales Recht.
Das ist der Grund, warum ich nicht mitkomme.
„Grundrecht“ wird oft mit juristischen Verben verwendet. Man kann ein Grundrecht „einschränken“, „verletzen“, „achten“ oder „garantieren“. Man kann sich auch „auf ein Grundrecht berufen“.
Der Staat muss die Grundrechte seiner Bürger achten.
Sehr häufig wird das Wort im Plural verwendet („die Grundrechte“), um die Gesamtheit der in der Verfassung verankerten Rechte zu bezeichnen.
Die Grundrechte schützen die Freiheit des Einzelnen vor dem Staat.
Ein Menschenrecht und ein Grundrecht schützen grundlegende Freiheiten und Ansprüche. Menschenrecht betont, dass es jedem Menschen unabhängig von einem bestimmten Staat zusteht; Grundrecht bezeichnet dagegen die konkrete Verankerung in der Verfassung eines Staates gegenüber dem Staat. Spricht man allgemein über alle Menschen, passt Menschenrecht; bei einer staatlichen Verfassung Grundrecht.

Die Verfassung schützt die Freiheit der Meinungsäußerung als Grundrecht gegenüber dem Staat.
Die Freiheit der Meinungsäußerung gilt als Menschenrecht für alle Menschen.