
gutgläubig
Anderen oder ihren Aussagen ohne Misstrauen vertrauend; leicht bereit, etwas zu glauben.
Er war so gutgläubig, dass er dem Fremden sofort seine Geschichte glaubte.
gutgläubig – gutgläubiger – am gutgläubigsten
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Anderen oder ihren Aussagen ohne Misstrauen vertrauend; leicht bereit, etwas zu glauben.
Er war so gutgläubig, dass er dem Fremden sofort seine Geschichte glaubte.

Im rechtlichen Sinn in dem Glauben handelnd, dass eine bestimmte Tatsache oder Rechtslage besteht, ohne von ihrem Gegenteil zu wissen. Wer gutgläubig handelt, hat keinen Anlass, an der Berechtigung oder Richtigkeit zu zweifeln.
Der Käufer erwarb das Grundstück gutgläubig, weil er nichts von der fehlenden Berechtigung des Verkäufers wusste.
| Grundform | gutgläubig |
|---|---|
| Komparativ | gutgläubiger |
| Superlativ | am gutgläubigsten |
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -e | -e | -e | -en |
| Akk. | -en | -e | -e | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an gutgläubig.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -en |
| Akk. | -en | -e | -es | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an gutgläubig.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -e |
| Akk. | -en | -e | -es | -e |
| Dat. | -em | -er | -em | -en |
| Gen. | -en | -er | -en | -er |
Endung anhängen an gutgläubig.
„Gutgläubig“ setzt sich aus „gut“ und „gläubig“ zusammen. Die Zusammensetzung beschreibt eine Person, die anderen oder einer bestimmten Vorstellung mit Vertrauen begegnet.
Die gutgläubige Frau glaubte dem angeblichen Handwerker sofort.
Im persönlichen Alltag bezieht sich „gutgläubig“ meist auf Vertrauen gegenüber Menschen oder ihren Aussagen. Steht das Wort bei Begriffen wie Kauf, Eigentum, Berechtigung oder Vertrag, weist der Kontext oft auf die rechtliche Bedeutung hin.
Der gutgläubige Käufer wusste nichts von dem Streit um das Eigentum.
In der persönlichen Bedeutung steht „gutgläubig“ häufig bei Wörtern wie Mensch, Kind, Käufer oder Opfer. Oft beschreibt es dabei eine Person, die einer Geschichte, einem Versprechen oder einer fremden Person vertraut.
Das gutgläubige Kind nahm das Versprechen des Fremden ernst.
Die rechtliche Bedeutung ist typisch für juristische Texte und Fälle über Eigentum, Erwerb oder Berechtigung. „Gutgläubig“ bezeichnet dort eine Person, die von einem rechtlichen Problem nichts weiß und keinen Anlass zu Zweifeln hat.
Das Gesetz schützt in diesem Fall den gutgläubigen Erwerber.