
der Haftbefehl
Eine richterliche Anordnung, eine Person festzunehmen und in Untersuchungshaft zu bringen.
Gegen den Verdächtigen wurde ein Haftbefehl erlassen.
Haftbefehl
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Eine richterliche Anordnung, eine Person festzunehmen und in Untersuchungshaft zu bringen.
Gegen den Verdächtigen wurde ein Haftbefehl erlassen.
„Der Haftbefehl“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „die Haft“ (Festnahme, Gefängnis) und „der Befehl“ (Anweisung). Es ist also wörtlich ein Befehl, jemanden in Haft zu nehmen.
Ein Haftbefehl ist ein offizieller Befehl zur Verhaftung einer Person.
„Haftbefehl“ wird oft mit bestimmten Verben aus der Rechtssprache kombiniert. Ein Richter kann einen Haftbefehl „erlassen“ und die Polizei kann ihn „vollstrecken“.
Der Richter hat einen internationalen Haftbefehl erlassen.
Um die Person zu nennen, für die der Haftbefehl gilt, wird fast immer die Präposition „gegen“ (+ Akkusativ) verwendet.
Es liegt ein Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen vor.
„Haftbefehl“ ist ein Fachbegriff aus dem Rechtswesen. Man findet ihn vor allem in offiziellen Dokumenten, Polizeimeldungen und Nachrichten.
In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl bestätigt.