der Haftbefehl
Eine richterliche Anordnung, eine Person festzunehmen und in Untersuchungshaft zu bringen.
Gegen den Verdächtigen wurde ein Haftbefehl erlassen.

Haftbefehl
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Eine richterliche Anordnung, eine Person festzunehmen und in Untersuchungshaft zu bringen.
Gegen den Verdächtigen wurde ein Haftbefehl erlassen.

„Der Haftbefehl“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „die Haft“ (Festnahme, Gefängnis) und „der Befehl“ (Anweisung). Es ist also wörtlich ein Befehl, jemanden in Haft zu nehmen.
Ein Haftbefehl ist ein offizieller Befehl zur Verhaftung einer Person.
„Haftbefehl“ wird oft mit bestimmten Verben aus der Rechtssprache kombiniert. Ein Richter kann einen Haftbefehl „erlassen“ und die Polizei kann ihn „vollstrecken“.
Der Richter hat einen internationalen Haftbefehl erlassen.
Um die Person zu nennen, für die der Haftbefehl gilt, wird fast immer die Präposition „gegen“ (+ Akkusativ) verwendet.
Es liegt ein Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen vor.
„Haftbefehl“ ist ein Fachbegriff aus dem Rechtswesen. Man findet ihn vor allem in offiziellen Dokumenten, Polizeimeldungen und Nachrichten.
In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl bestätigt.
„der Haftbefehl“ und „die Festnahme“ gehören beide zum Bereich Polizei und Strafrecht. Sie bezeichnen aber nicht dasselbe. Ein Haftbefehl ist eine Entscheidung oder Anordnung von einem Gericht: Eine Person soll festgenommen und in Haft gebracht werden. Die Festnahme ist die Handlung selbst, also der Moment, in dem die Polizei die Person mitnimmt. Lernende können die Wörter verwechseln, weil ein Haftbefehl oft zu einer Festnahme führt. Merke: Der Haftbefehl ist das Dokument oder die Anordnung, die Festnahme ist das, was danach passiert.

Gegen den Verdächtigen liegt seit gestern ein Haftbefehl vor.
Nach der Festnahme brachte die Polizei den Mann zur Wache.