
das Halteverbot
Eine Verkehrsvorschrift, die das Anhalten von Fahrzeugen an einer bestimmten Stelle verbietet. Auch die entsprechende Stelle oder das Verkehrszeichen kann so bezeichnet werden.
Vor dem Eingang gilt absolutes Halteverbot.
Halteverbot
das Halteverbot, die Halteverbote
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Eine Verkehrsvorschrift, die das Anhalten von Fahrzeugen an einer bestimmten Stelle verbietet. Auch die entsprechende Stelle oder das Verkehrszeichen kann so bezeichnet werden.
Vor dem Eingang gilt absolutes Halteverbot.
| Genus | neutral das |
|---|---|
| Plural | die Halteverbote |
| Genitiv | des Halteverbots |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Halteverbot | die Halteverbote |
| Akkusativ | das Halteverbot | die Halteverbote |
| Dativ | dem Halteverbot | den Halteverboten |
| Genitiv | des Halteverbots des Halteverbotes | der Halteverbote |
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„Halteverbot“ setzt sich aus „Halte-“ von „halten“ und „Verbot“ zusammen. Wörtlich bezeichnet es ein Verbot des Haltens.
Wegen des Halteverbots mussten die Lieferanten weiterfahren.
„Halteverbot“ ist ein fester Begriff der Verkehrssprache und steht häufig auf Verkehrsschildern oder in behördlichen Hinweisen.
Das neue Halteverbot wird durch ein Schild am Straßenrand angezeigt.
Häufige Verbindungen sind „im Halteverbot stehen“, „im Halteverbot parken“ und „ein Halteverbot beachten“. Mit „gelten“ steht oft die Ortsangabe oder der Zeitraum im Mittelpunkt.
Vor der Feuerwehrzufahrt darf niemand im Halteverbot stehen.