
der Heranwachsende
Ein junger Mensch, der sich körperlich, geistig und sozial noch auf dem Weg zum Erwachsenen befindet.
Der Heranwachsende lernt zunehmend, Verantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen.
Heranwachsende
die Heranwachsende, die Heranwachsenden
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Ein junger Mensch, der sich körperlich, geistig und sozial noch auf dem Weg zum Erwachsenen befindet.
Der Heranwachsende lernt zunehmend, Verantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen.

Im deutschen Jugendstrafrecht eine Person, die zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.
Das Gericht prüfte, ob auf den Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewendet werden sollte.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Heranwachsenden |
| Genitiv | der Heranwachsenden |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Heranwachsende | die Heranwachsenden |
| Akkusativ | die Heranwachsende | die Heranwachsenden |
| Dativ | der Heranwachsenden | den Heranwachsenden |
| Genitiv | der Heranwachsenden | der Heranwachsenden |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Heranwachsende“ gehört zur Wortfamilie des trennbaren Verbs „heranwachsen“: „heran“ bezeichnet eine Entwicklung auf ein Ziel hin, und „wachsen“ beschreibt den Entwicklungsprozess. Als Personenbezeichnung macht die Form diese Entwicklung zum zentralen Merkmal.
Viele Heranwachsende brauchen in dieser Lebensphase Unterstützung von ihrer Familie.
Mit „Heranwachsende“ stehen häufig die Präpositionen „bei“ und „für“. Nach „bei“ steht der Dativ, nach „für“ der Akkusativ.
Bei Heranwachsenden können sich Interessen und Ziele noch stark verändern.
Die Beratungsstelle bietet Hilfe für Heranwachsende an.
In der allgemeinen Bedeutung wird „Heranwachsende“ häufig mit Begleitung, Förderung und Unterstützung verbunden. Typische Verbindungen sind „Heranwachsende begleiten“, „Heranwachsende unterstützen“ und „Heranwachsende fördern“.
Eltern und Schulen sollten Heranwachsende auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleiten.
Die rechtliche Bedeutung erkennt man oft an Wörtern aus dem Strafrecht, etwa „Gericht“, „Tat“, „Jugendstrafrecht“ oder „Urteil“. In diesem Zusammenhang ist „Heranwachsende“ eine festgelegte juristische Bezeichnung.
Das Gericht berücksichtigte bei der Entscheidung, dass der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war.