
der Herrscher
Eine Person mit der höchsten Macht und Autorität in einem Staat, wie zum Beispiel ein König, Kaiser oder Diktator.
Ludwig XIV. gilt als Inbegriff des absolutistischen Herrschers.
Herrscher
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Eine Person mit der höchsten Macht und Autorität in einem Staat, wie zum Beispiel ein König, Kaiser oder Diktator.
Ludwig XIV. gilt als Inbegriff des absolutistischen Herrschers.

(Übertragen) Eine Person, eine Gruppe oder eine Sache, die einen bestimmten Bereich vollständig kontrolliert oder dominiert.
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„Der Herrscher“ ist die Personenbezeichnung zum Verb „herrschen“ (regieren). Die Endung „-er“ bezeichnet die Person, die die Handlung des Verbs ausführt.
Der König herrschte über ein großes Reich.
Um das beherrschte Gebiet oder den Bereich zu nennen, verwendet man die Präposition „über“ gefolgt vom Akkusativ. Man ist Herrscher „über“ ein Land, ein Volk oder einen Markt.
Der Pharao war der Herrscher über das alte Ägypten.
Im historischen oder politischen Kontext wird „Herrscher“ oft mit Adjektiven wie „mächtig“, „weise“, „grausam“ oder „absolutistisch“ kombiniert.
Die Geschichte erzählt von einem weisen und gerechten Herrscher.
Die übertragene Bedeutung wird oft in den Bereichen Wirtschaft, Sport oder Technologie verwendet. Wenn nicht von einem Land oder Volk die Rede ist, ist meist diese metaphorische Bedeutung gemeint.
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Ein König kann zugleich ein Herrscher sein. König nennt seinen konkreten Titel in einer Monarchie. Herrscher ist der weitere Begriff für eine Person mit höchster staatlicher Macht und betont stärker ihre Autorität und Machtausübung.

Als Herrscher entscheidet Alexander über die wichtigsten Fragen des Staates.
Nach der Krönung trägt Alexander offiziell den Titel König.