
die Hoheit
Die höchste, souveräne Macht eines Staates über sein Gebiet und seine Angelegenheiten; Souveränität.
Der Staat besitzt die alleinige Hoheit über die Gesetzgebung.
Hoheit
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Die höchste, souveräne Macht eines Staates über sein Gebiet und seine Angelegenheiten; Souveränität.
Der Staat besitzt die alleinige Hoheit über die Gesetzgebung.

Eine formelle Anrede für hochrangige Mitglieder des Adels, wie Prinzen oder Prinzessinnen.
Ihre Königliche Hoheit, die Prinzessin, wird die Veranstaltung eröffnen.

Eine erhabene, majestätische oder würdevolle Ausstrahlung.
Die stille Hoheit der schneebedeckten Berge beeindruckte die Wanderer tief.
„Die Hoheit“ ist von dem Adjektiv „hoch“ abgeleitet. Es beschreibt die Eigenschaft, „hoch“ zu sein – sei es in Bezug auf Macht, Rang oder Ausstrahlung.
Die Hoheit des Amtes verlangt absolute Neutralität.
In der Bedeutung „Souveränität“ wird das Wort oft mit „über“ (+ Akkusativ) verwendet. Typische Wendungen sind „die Hoheit über etwas haben“ oder „die Hoheit ausüben“. Es bildet auch Komposita wie „Lufthoheit“ oder „Datenhoheit“.
Jeder Staat hat die Hoheit über sein eigenes Territorium.
Als Anrede für Adlige wird „Hoheit“ fast immer von einem Possessivpronomen wie „Ihre“ oder „Seine“ begleitet. Oft steht auch ein Adjektiv wie „Königliche“ oder „Kaiserliche“ davor.
Seine Königliche Hoheit, der Prinz, wird um 15 Uhr erwartet.
In der Bedeutung „erhabene Ausstrahlung“ wird „Hoheit“ oft in einem poetischen oder sehr beschreibenden Kontext verwendet. Es beschreibt häufig die Wirkung von Natur, Kunst oder Architektur.
Die Wanderer bewunderten die stille Hoheit der Alpen.
Majestät und Hoheit sind formelle Anreden, gelten aber für unterschiedliche Ränge. Majestät wird für einen Monarchen wie einen König oder eine Königin verwendet, Hoheit für hochrangige Adlige wie Prinzen oder Prinzessinnen. Die passende Anrede richtet sich deshalb nach der Stellung der Person.

Der Minister begrüßte die Prinzessin mit den Worten: „Eure Hoheit.“
Der Minister begrüßte die Königin mit den Worten: „Eure Majestät.“