
die Komplizin
Eine Frau, die gemeinsam mit einer anderen Person eine Straftat oder ein Unrecht begeht oder dabei hilft.
Die Polizei nahm die Komplizin des Bankräubers am nächsten Morgen fest.
Komplizin
die Komplizin, die Komplizinnen
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Eine Frau, die gemeinsam mit einer anderen Person eine Straftat oder ein Unrecht begeht oder dabei hilft.
Die Polizei nahm die Komplizin des Bankräubers am nächsten Morgen fest.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Komplizinnen |
| Genitiv | der Komplizin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Komplizin | die Komplizinnen |
| Akkusativ | die Komplizin | die Komplizinnen |
| Dativ | der Komplizin | den Komplizinnen |
| Genitiv | der Komplizin | der Komplizinnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
Mit „Komplizin“ stehen häufig Verben aus dem Bereich Polizei und Strafrecht, zum Beispiel „festnehmen“, „verhaften“, „suchen“ oder „identifizieren“. Auch die Verbindung „eine Komplizin haben“ kommt häufig vor.
Die Ermittler konnten die Komplizin nach mehreren Wochen festnehmen.
Eine Ergänzung mit „von“ oder im Genitiv bezeichnet die Person, mit der die Komplizin zusammenwirkt: „die Komplizin von einem Betrüger“ oder „die Komplizin des Betrügers“. Die Tat kann mit „bei“ angeschlossen werden: „Sie war seine Komplizin bei dem Raubüberfall.“
Die Komplizin von dem Betrüger wurde vor Gericht befragt.
Die Komplizin des Angeklagten schwieg während der Verhandlung.
„Komplizin“ gehört vor allem zur Sprache von Polizeiberichten, Gerichtsverfahren und Nachrichten über Straftaten. Im Mittelpunkt steht meist eine konkrete gemeinsame Tat oder Unterstützung bei einer rechtswidrigen Handlung.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Komplizin, wichtige Informationen weitergegeben zu haben.