
die Länderei
Ein großer Grundbesitz, der meist aus land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen besteht und einer Person, Familie oder Institution gehört.
Der Graf besaß riesige Ländereien mit Wäldern und Feldern.
Länderei
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Ein großer Grundbesitz, der meist aus land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen besteht und einer Person, Familie oder Institution gehört.
Der Graf besaß riesige Ländereien mit Wäldern und Feldern.
„Die Länderei“ ist von „das Land“ abgeleitet. Die Endung „-ei“ bezeichnet hier eine Gesamtheit oder einen Besitz, also eine große Fläche von Land.
Die Familie lebt seit Generationen von der Landwirtschaft auf diesem Land.
Das Wort wird oft im Plural („Ländereien“) gebraucht, um die Größe des Besitzes zu betonen. Häufige Verben in diesem Zusammenhang sind „Ländereien besitzen“, „verwalten“ oder „erben“.
Nach dem Tod ihres Vaters erbte sie riesige Ländereien in Schottland.
„Länderei“ ist ein eher gehobenes und leicht historisches Wort. Man verwendet es für großen Grundbesitz, oft im Kontext von Adel, Geschichte oder sehr wohlhabenden Familien.
Das alte Schloss ist von weitläufigen Ländereien umgeben.
Beide Wörter können einen großen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Besitz bezeichnen. „Die Domäne“ meint dabei speziell ein historisches Gut im Besitz eines Staates oder Herrschers, während „die Länderei“ allgemein einen großen Besitz einer Person, Familie oder Institution bezeichnet. Für heutige allgemeine Besitzverhältnisse passt meist „Länderei“.

Die Familie bewirtschaftet eine große Länderei mit Feldern und Wald.
Die historische Domäne gehörte früher dem Staat und wurde von einem Verwalter geführt.