die Länderei
Ein großer Grundbesitz, der meist aus land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen besteht und einer Person, Familie oder Institution gehört.
Der Graf besaß riesige Ländereien mit Wäldern und Feldern.

Länderei
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Ein großer Grundbesitz, der meist aus land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen besteht und einer Person, Familie oder Institution gehört.
Der Graf besaß riesige Ländereien mit Wäldern und Feldern.

„Die Länderei“ ist von „das Land“ abgeleitet. Die Endung „-ei“ bezeichnet hier eine Gesamtheit oder einen Besitz, also eine große Fläche von Land.
Die Familie lebt seit Generationen von der Landwirtschaft auf diesem Land.
Das Wort wird oft im Plural („Ländereien“) gebraucht, um die Größe des Besitzes zu betonen. Häufige Verben in diesem Zusammenhang sind „Ländereien besitzen“, „verwalten“ oder „erben“.
Nach dem Tod ihres Vaters erbte sie riesige Ländereien in Schottland.
„Länderei“ ist ein eher gehobenes und leicht historisches Wort. Man verwendet es für großen Grundbesitz, oft im Kontext von Adel, Geschichte oder sehr wohlhabenden Familien.
Das alte Schloss ist von weitläufigen Ländereien umgeben.
„das Grundstück“ und „die Länderei“ bezeichnen beide Land, das jemandem gehört. Ein Grundstück ist ein einzelnes, abgegrenztes Stück Land und kann auch klein sein, zum Beispiel für ein Haus. Eine Länderei ist größer und besteht meist aus landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Wort wirkt eher gehoben oder historisch und kommt im Alltag selten vor. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide Besitz an Land beschreiben. Für normale Bau- oder Wohnsituationen ist „Grundstück“ richtig; bei großem Landbesitz auf dem Land kann „Länderei“ passen.

Die alte Familie besitzt mehrere Ländereien in der Nähe des Dorfes.
Auf dem Amt frage ich nach, wo die Grenze meines Grundstücks liegt.