der Landgraf
Ein historischer Adelstitel im Heiligen Römischen Reich für einen Fürsten, der direkt dem Kaiser unterstand und dessen Rang etwa dem eines Herzogs entsprach.
Der Landgraf von Thüringen war ein mächtiger Herrscher im Mittelalter.

Landgraf
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Ein historischer Adelstitel im Heiligen Römischen Reich für einen Fürsten, der direkt dem Kaiser unterstand und dessen Rang etwa dem eines Herzogs entsprach.
Der Landgraf von Thüringen war ein mächtiger Herrscher im Mittelalter.

Der Titel 'Landgraf' setzt sich aus 'das Land' und 'der Graf' zusammen. Er beschreibt einen Grafen, der über ein bestimmtes Territorium (Land) herrschte und eine besondere Stellung hatte.
Der Landgraf regierte über ein großes Gebiet in Mitteldeutschland.
Als Nomen der N-Deklination erhält 'Landgraf' in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung '-en'. Man sagt also 'dem Landgrafen' oder 'des Landgrafen'.
Die Ausstellung widmet sich dem Leben des Landgrafen.
Dieses Wort gehört ausschließlich in einen historischen Kontext. Man verwendet es nur, wenn man über die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches, insbesondere das Mittelalter, spricht oder schreibt.
Die Wartburg in Thüringen war einst der Sitz der thüringischen Landgrafen.
„der Graf“ und „der Landgraf“ sind beide Adelstitel und klingen sehr ähnlich. Ein Graf ist ein allgemeiner Titel im Adel. Ein Landgraf war ein besonderer historischer Titel im Heiligen Römischen Reich und hatte einen höheren Rang, etwa wie ein Herzog. „Landgraf“ ist deshalb viel spezieller und passt vor allem in historischen Zusammenhängen. Die Verwechslungsgefahr entsteht, weil „Landgraf“ das Wort „Graf“ enthält, aber nicht einfach nur einen normalen Grafen meint.

Auf der Burg liest man, dass der Landgraf direkt dem Kaiser unterstand.
Der Lehrer erklärte der Klasse, welche Aufgaben ein Graf früher hatte.