
der Landgraf
Ein historischer Adelstitel im Heiligen Römischen Reich für einen Fürsten, der direkt dem Kaiser unterstand und dessen Rang etwa dem eines Herzogs entsprach.
Der Landgraf von Thüringen war ein mächtiger Herrscher im Mittelalter.
Landgraf
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Ein historischer Adelstitel im Heiligen Römischen Reich für einen Fürsten, der direkt dem Kaiser unterstand und dessen Rang etwa dem eines Herzogs entsprach.
Der Landgraf von Thüringen war ein mächtiger Herrscher im Mittelalter.
Der Titel 'Landgraf' setzt sich aus 'das Land' und 'der Graf' zusammen. Er beschreibt einen Grafen, der über ein bestimmtes Territorium (Land) herrschte und eine besondere Stellung hatte.
Der Landgraf regierte über ein großes Gebiet in Mitteldeutschland.
Als Nomen der N-Deklination erhält 'Landgraf' in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung '-en'. Man sagt also 'dem Landgrafen' oder 'des Landgrafen'.
Die Ausstellung widmet sich dem Leben des Landgrafen.
Dieses Wort gehört ausschließlich in einen historischen Kontext. Man verwendet es nur, wenn man über die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches, insbesondere das Mittelalter, spricht oder schreibt.
Die Wartburg in Thüringen war einst der Sitz der thüringischen Landgrafen.
Markgraf und Landgraf sind historische Adelstitel. Ein Markgraf herrschte über eine Mark, also ein Grenzgebiet des Reiches, und stand typischerweise zwischen Graf und Herzog. Ein Landgraf war dagegen ein dem Kaiser direkt unterstellter Fürst mit einem Rang etwa wie ein Herzog.

Der Landgraf unterstand als Fürst direkt dem Kaiser.
Der Markgraf herrschte über eine Mark an der Grenze des Reiches.