der Landrat
Der oberste Beamte und Leiter der Verwaltung eines Landkreises in Deutschland.
Der Landrat wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.

Landrat
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Der oberste Beamte und Leiter der Verwaltung eines Landkreises in Deutschland.
Der Landrat wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.

„Der Landrat“ ist ein zusammengesetztes Wort aus „Land“ (im Sinne von Landkreis) und „Rat“ (im Sinne einer Person, die leitet oder berät). Er ist also wörtlich der „Rat des Landes/Kreises“.
Der Landrat ist für die Verwaltung des gesamten Landkreises zuständig.
Ob die Person oder das Gebäude gemeint ist, erkennt man am Kontext. Verben wie „wählen“ oder „entscheiden“ beziehen sich auf die Person. Präpositionen wie „zum“ oder „im“ deuten auf das Gebäude (das Landratsamt) hin.
Der neue Landrat wurde gestern gewählt.
Der „Landrat“ ist eine zentrale Figur in der deutschen Kommunalverwaltung und leitet einen „Landkreis“. Dieses politische Amt und diese Verwaltungsstruktur sind spezifisch für Deutschland.
Jeder Landkreis in Deutschland hat einen Landrat an der Spitze seiner Verwaltung.
„der Bürgermeister“ und „der Landrat“ sind beide Leiter einer Verwaltung, aber sie sind für verschiedene Bereiche zuständig. „Der Bürgermeister“ gehört zu einer Stadt oder Gemeinde. „Der Landrat“ leitet die Verwaltung eines Landkreises, also eines größeren Gebietes mit mehreren Orten. Man kann sie verwechseln, weil beide gewählt oder politisch wichtig sein können und beide bei offiziellen Terminen auftreten. Wenn es um eine einzelne Stadt geht, passt meist „Bürgermeister“. Wenn es um den Landkreis geht, ist „Landrat“ genauer.

Der Landrat besucht morgen mehrere Gemeinden im Landkreis.
Am Wochenende spricht der Bürgermeister auf dem Stadtfest.