
der Lehnsherr
Ein Herr, der im mittelalterlichen Lehnswesen einem anderen Grundbesitz, Rechte oder ein Amt zur Nutzung überließ. Dafür schuldete ihm der Empfänger Treue und bestimmte Dienste, besonders militärische Unterstützung.
Der Lehnsherr verlangte von seinen Vasallen, ihm im Krieg mit bewaffneten Männern zu dienen.