
der Leibeigene
Ein Bauer im Mittelalter oder in der frühen Neuzeit, der an einen Grundherrn gebunden war und dessen Land nicht ohne Erlaubnis verlassen durfte. Leibeigene mussten ihrem Grundherrn bestimmte Dienste leisten oder Abgaben zahlen.
Der Leibeigene durfte das Land seines Grundherrn nur mit dessen Erlaubnis verlassen.