
der Lite
Ein halbfreier, rechtlich abhängiger Bauer im mittelalterlichen Frankenreich und im frühen deutschen Mittelalter.
Der Lite bewirtschaftete ein Stück Land und musste dafür Abgaben leisten.
Lite
der Lite, die Liten
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Ein halbfreier, rechtlich abhängiger Bauer im mittelalterlichen Frankenreich und im frühen deutschen Mittelalter.
Der Lite bewirtschaftete ein Stück Land und musste dafür Abgaben leisten.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Liten |
| Genitiv | des Liten |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Lite | die Liten |
| Akkusativ | den Liten | die Liten |
| Dativ | dem Liten | den Liten |
| Genitiv | des Liten | der Liten |
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„Der Lite“ gehört vor allem in historische oder rechtsgeschichtliche Texte über das Mittelalter. Im heutigen Alltag wird das Wort praktisch nicht verwendet.
Im historischen Roman wird der Lite als Bewohner eines mittelalterlichen Gutshofs beschrieben.
Mit „Lite“ stehen häufig Ausdrücke aus der mittelalterlichen Wirtschafts- und Rechtsordnung: Land bewirtschaften, Abgaben leisten oder von einem Grundherrn abhängig sein.
Der Lite musste einen Teil der Ernte als Abgabe an den Grundherrn entrichten.
Die Bedeutung erkennt man meist an Wörtern wie „Mittelalter“, „Grundherr“, „Abgaben“, „Gut“ oder „Leibeigenschaft“ sowie an einem historischen Erzählkontext.
Im Text über das fränkische Lehnswesen wird der Lite neben anderen ländlichen Bevölkerungsgruppen erwähnt.