
die Mandantin
Eine Frau, die einer anderen Person oder einer Organisation einen Auftrag oder ein Mandat erteilt, besonders einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Die Mandantin besprach den Fall ausführlich mit ihrer Rechtsanwältin.
Mandantin
die Mandantin, die Mandantinnen
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Eine Frau, die einer anderen Person oder einer Organisation einen Auftrag oder ein Mandat erteilt, besonders einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Die Mandantin besprach den Fall ausführlich mit ihrer Rechtsanwältin.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Mandantinnen |
| Genitiv | der Mandantin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Mandantin | die Mandantinnen |
| Akkusativ | die Mandantin | die Mandantinnen |
| Dativ | der Mandantin | den Mandantinnen |
| Genitiv | der Mandantin | der Mandantinnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Mandantin“ gehört zur Wortfamilie von „Mandat“. Die Endung „-in“ bezeichnet hier eine weibliche Person, die ein Mandat erteilt.
Die Mandantin erteilte der Kanzlei ein Mandat.
Mit „Mandantin“ stehen häufig Wörter aus dem Rechtsbereich: eine Mandantin beraten, eine Mandantin vertreten, die Mandantin befragen oder den Fall der Mandantin besprechen.
Die Anwältin beriet ihre Mandantin vor dem Gerichtstermin ausführlich.
„Mandantin“ gehört vor allem zur juristischen und beruflichen Sprache und bezeichnet dort die Auftraggeberin einer anwaltlichen Vertretung oder Beratung.
Die Mandantin unterschrieb die Vollmacht in der Kanzlei.