der Massenmörder
Eine Person, die eine große Anzahl von Menschen tötet, entweder bei einer einzigen Tat oder über einen kurzen Zeitraum.
Der Täter des Anschlags wurde als Massenmörder verurteilt.

Massenmörder
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Eine Person, die eine große Anzahl von Menschen tötet, entweder bei einer einzigen Tat oder über einen kurzen Zeitraum.
Der Täter des Anschlags wurde als Massenmörder verurteilt.

Das Wort ist aus „die Masse“ (eine große Menge von Menschen) und „der Mörder“ zusammengesetzt. Ein Massenmörder ist also wörtlich ein „Mörder von Massen“.
Die Medien berichteten über die Jagd nach dem Massenmörder.
„Massenmörder“ ist ein sehr stark negativ besetzter Begriff, der hauptsächlich in der Berichterstattung (Medien) und im juristischen Kontext (Gericht, Polizei) verwendet wird. Im alltäglichen Gespräch wird er nur benutzt, wenn man über solche Verbrechen spricht.
Der Angeklagte wurde als Massenmörder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Häufige Verben, die mit „Massenmörder“ verwendet werden, beschreiben die Strafverfolgung. Typisch sind Formulierungen wie „einen Massenmörder fassen“, „jagen“ oder „verurteilen“.
Die Polizei hat den mutmaßlichen Massenmörder nach langer Suche gefasst.
„Kriegsverbrecher“ und „Massenmörder“ können sich beide auf sehr schwere Verbrechen gegen Menschen beziehen. Der wichtige Unterschied ist der Zusammenhang. Ein „Kriegsverbrecher“ begeht im Krieg Taten, die gegen das Kriegsrecht verstoßen, zum Beispiel gegen Zivilisten oder Gefangene. Ein „Massenmörder“ tötet viele Menschen, aber das muss nicht in einem Krieg passieren und ist nicht automatisch ein juristischer Begriff aus dem Kriegsrecht. Verwechseln kann man die Wörter, weil ein Kriegsverbrecher auch viele Menschen getötet haben kann. Trotzdem beschreibt „Kriegsverbrecher“ vor allem die Art des Verbrechens im Krieg, während „Massenmörder“ die große Zahl der getöteten Menschen betont.

In dem Bericht geht es um einen Massenmörder, der viele Menschen in kurzer Zeit tötete.
Das Gericht verurteilt den Kriegsverbrecher wegen Angriffen auf Zivilisten.