
die Mieterin
Eine Frau, die eine Wohnung, ein Haus oder andere Räume gegen Zahlung einer Miete nutzt.
Die Mieterin hat den Mietvertrag gestern unterschrieben.
Mieterin
die Mieterin, die Mieterinnen
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Eine Frau, die eine Wohnung, ein Haus oder andere Räume gegen Zahlung einer Miete nutzt.
Die Mieterin hat den Mietvertrag gestern unterschrieben.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Mieterinnen |
| Genitiv | der Mieterin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Mieterin | die Mieterinnen |
| Akkusativ | die Mieterin | die Mieterinnen |
| Dativ | der Mieterin | den Mieterinnen |
| Genitiv | der Mieterin | der Mieterinnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Die Mieterin“ gehört zur Wortfamilie von „mieten“ und „Miete“. Das Wort bezeichnet eine Person in der Rolle, die durch das Mieten einer Wohnung oder anderer Räume entsteht.
Die Mieterin wohnt seit drei Jahren in dieser Wohnung.
Mit „Mieterin“ stehen häufig Handlungen rund um das Mietverhältnis: die Miete pünktlich zahlen, den Mietvertrag kündigen oder die Hausverwaltung informieren.
Die Mieterin hat die Hausverwaltung wegen des Wasserschadens informiert.
„Die Mieterin“ kommt besonders häufig in Mietverträgen, Schreiben von Hausverwaltungen und Gesprächen über Wohnungen vor. Dabei wird oft beschrieben, welche Pflichten oder Rechte sie im Mietverhältnis hat.
Die Mieterin muss den Schaden unverzüglich melden.