
die Mietpreisbremse
Eine gesetzliche Regelung, die den Anstieg von Mieten bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzen soll. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nur um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen.
Dank der Mietpreisbremse konnte die Miete für die neue Wohnung nicht beliebig erhöht werden.