
der Miteigentümer
Eine Person, der ein Gegenstand, ein Grundstück oder ein anderes Vermögen gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person gehört.
Jeder Miteigentümer muss dem Verkauf des Hauses zustimmen.
Miteigentümer
der Miteigentümer, die Miteigentümer
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Eine Person, der ein Gegenstand, ein Grundstück oder ein anderes Vermögen gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person gehört.
Jeder Miteigentümer muss dem Verkauf des Hauses zustimmen.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Miteigentümer |
| Genitiv | des Miteigentümers |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Miteigentümer | die Miteigentümer |
| Akkusativ | den Miteigentümer | die Miteigentümer |
| Dativ | dem Miteigentümer | den Miteigentümern |
| Genitiv | des Miteigentümers | der Miteigentümer |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Miteigentümer“ setzt sich aus „mit“ und „Eigentümer“ zusammen. Der Bestandteil „mit“ zeigt, dass das Eigentum gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person besteht.
Nach dem Tod ihrer Eltern wurde sie Miteigentümerin des Hauses.
Als Miteigentümer trägt er einen Teil der Verantwortung für das Grundstück.
„Miteigentümer“ steht häufig mit rechtlichen Handlungen und Entscheidungen: Miteigentümer sein, die Zustimmung der Miteigentümer benötigen oder gemeinsam mit den Miteigentümern etwas beschließen.
Für den Umbau brauchte die Familie die Zustimmung aller Miteigentümer.
Die Miteigentümer beschlossen gemeinsam, das Dach zu renovieren.
Das Wort wird besonders in rechtlichen, wirtschaftlichen und verwaltungssprachlichen Texten verwendet. Häufig bezieht es sich auf Immobilien, Grundstücke, Wohnungen oder andere Vermögenswerte.
Im Vertrag sind die Rechte und Pflichten der Miteigentümer genau geregelt.