
das Oberlandesgericht
In Deutschland und Österreich ein hohes Gericht, das über den Landgerichten und unter dem Bundesgerichtshof bzw. Obersten Gerichtshof steht. Es ist hauptsächlich für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der unteren Instanzen zuständig.
Das Urteil des Landgerichts wurde vom Oberlandesgericht in der nächsten Instanz überprüft.
