
offenkundig
So klar und deutlich, dass es für jeden leicht zu erkennen oder zu verstehen ist; offensichtlich.
Es war offenkundig, dass er mit der Situation überfordert war.
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So klar und deutlich, dass es für jeden leicht zu erkennen oder zu verstehen ist; offensichtlich.
Es war offenkundig, dass er mit der Situation überfordert war.

Im juristischen Sinne eine Tatsache, die so allgemein bekannt ist oder im Verfahren bereits eindeutig festgestellt wurde, dass sie vor Gericht keines weiteren Beweises bedarf.
Dass der 1. Januar ein Feiertag ist, ist eine offenkundige Tatsache.
Das Wort setzt sich aus „offen“ und „kundig“ zusammen. „Kundig“ leitet sich von „Kunde“ (Nachricht, Wissen) ab. Etwas, das „offenkundig“ ist, ist also „offen bekannt“ oder für alle sichtbar.
Seine Freude über das Geschenk war offenkundig.
„Offenkundig“ kann als Adverb am Satzanfang stehen, um den ganzen Satz zu kommentieren. In diesem Fall folgt das Verb direkt an zweiter Position (Inversion).
Offenkundig hatte niemand die Anweisungen gelesen.
„Offenkundig“ gehört eher zur Schriftsprache oder einem formelleren Sprachgebrauch. Es klingt oft etwas gehobener oder betont die Eindeutigkeit stärker.
Der Widerspruch in seiner Aussage ist offenkundig.
Die juristische Bedeutung erkennen Sie am Kontext. Wenn es um ein Gericht, einen Prozess, Beweise oder eine „Tatsache“ geht, ist meist diese spezielle Bedeutung gemeint.
Dass Wasser bei null Grad gefriert, ist eine offenkundige Tatsache und muss nicht bewiesen werden.
Offensichtlich und offenkundig können beide eine eindeutig erkennbare Tatsache bezeichnen. Offenkundig wirkt dabei meist formeller und betont die Klarheit stärker, während offensichtlich auch im normalen Gespräch gut passt. Der Unterschied liegt hier vor allem im Stil, nicht im Inhalt.

Die Lösung ist offenkundig falsch, heißt es in der schriftlichen Begründung.
Die Lösung ist offensichtlich falsch, sagte Nina im Gespräch.