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der Oberstaatsanwalt

Oberstaatsanwalt

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Oberstaatsanwalt vs Generalstaatsanwalt

Beide Wörter bezeichnen hohe Ämter bei der Staatsanwaltschaft. „Oberstaatsanwalt“ ist ein hoher Rang und kann etwa eine Abteilung leiten, während der „Generalstaatsanwalt“ eine Generalstaatsanwaltschaft oder die Anklagevertretung beim Bundesgerichtshof leitet. Verwende „Generalstaatsanwalt“ nur für diese übergeordnete Leitungsfunktion.

Visual example for Generalstaatsanwalt
Oberstaatsanwalt

Der Oberstaatsanwalt leitet eine Abteilung der Staatsanwaltschaft.

Generalstaatsanwalt

Der Generalstaatsanwalt leitet die Generalstaatsanwaltschaft des Bezirks.

Oeffne: Generalstaatsanwalt

Beispiele aus dem echten Leben

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