
der Oberstaatsanwalt
Ein hoher Beamter bei der Staatsanwaltschaft, der in der Hierarchie über dem einfachen Staatsanwalt steht. Er leitet oft eine Abteilung und ist für besonders wichtige oder komplexe Fälle zuständig.
Der Oberstaatsanwalt vertrat die Anklage im Prozess wegen Wirtschaftskriminalität.
