
der Generalstaatsanwalt
Der Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft und somit der oberste Anklagevertreter im Bezirk eines Oberlandesgerichts oder beim Bundesgerichtshof in Deutschland. Er führt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks.
Der Generalstaatsanwalt hat die Ermittlungen in dem Korruptionsfall an sich gezogen.
