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der Generalstaatsanwalt

Generalstaatsanwalt

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Generalstaatsanwalt vs Staatsanwalt

Beide Wörter bezeichnen einen staatlichen Anklagevertreter in einem Strafverfahren. „Staatsanwalt“ ist die allgemeine Amtsbezeichnung, während „Generalstaatsanwalt“ den Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft und damit einen ranghöheren Anklagevertreter bezeichnet. Für einen einzelnen Fall passt meist „Staatsanwalt“; beim Leiter dieser Behörde passt „Generalstaatsanwalt“.

Visual example for Staatsanwalt
Generalstaatsanwalt

Der Generalstaatsanwalt leitete die Behörde und beaufsichtigte die Staatsanwälte seines Bezirks.

Staatsanwalt

Der Staatsanwalt erhob im Fall des Diebstahls Anklage gegen den Verdächtigen.

Oeffne: Staatsanwalt

Beispiele aus dem echten Leben

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