
die Pacht
Ein Vertrag, bei dem jemand das Recht erhält, eine Sache (z. B. ein Grundstück oder eine Gaststätte) gegen Bezahlung zu nutzen und die daraus erwirtschafteten Erträge zu behalten. Im Gegensatz zur Miete schließt die Pacht das Recht zur „Fruchtziehung“ ein.
Er hat die Pacht für das Restaurant um weitere zehn Jahre verlängert.

