
der Personenstand
Die rechtlich wichtigen persönlichen Verhältnisse eines Menschen, zum Beispiel Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Abstammung und Familienstand.
Die Änderung des Personenstands muss dem Standesamt mitgeteilt werden.
Personenstand
der Personenstand
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Die rechtlich wichtigen persönlichen Verhältnisse eines Menschen, zum Beispiel Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Abstammung und Familienstand.
Die Änderung des Personenstands muss dem Standesamt mitgeteilt werden.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Genitiv | des Personenstands |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Personenstand | – |
| Akkusativ | den Personenstand | – |
| Dativ | dem Personenstand | – |
| Genitiv | des Personenstands des Personenstandes | – |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Personenstand“ setzt sich aus „Personen“ und „Stand“ zusammen. „Stand“ bezeichnet hier einen rechtlichen Status; der Bestandteil „Personen“ zeigt, dass es um persönliche Verhältnisse geht.
Eine Heirat verändert den Personenstand der betroffenen Menschen.
„Personenstand“ gehört vor allem zur Rechts- und Verwaltungssprache. Du findest das Wort besonders in Formularen, Urkunden und Schreiben von Behörden.
Die Behörde benötigt aktuelle Angaben zu Ihrem Personenstand.
Typische Verbindungen sind „den Personenstand nachweisen“ und „den Personenstand beurkunden“. Dabei geht es um Dokumente, die die persönlichen Verhältnisse rechtlich bestätigen.
Für den Antrag muss sie ihren Personenstand durch entsprechende Urkunden nachweisen.