
die Polizeibehörde
Eine staatliche Behörde, die für die Aufgaben der Polizei und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständig ist.
Die Polizeibehörde leitete eine Untersuchung gegen den Verdächtigen ein.
Polizeibehörde
die Polizeibehörde, die Polizeibehörden
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Eine staatliche Behörde, die für die Aufgaben der Polizei und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständig ist.
Die Polizeibehörde leitete eine Untersuchung gegen den Verdächtigen ein.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Polizeibehörden |
| Genitiv | der Polizeibehörde |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Polizeibehörde | die Polizeibehörden |
| Akkusativ | die Polizeibehörde | die Polizeibehörden |
| Dativ | der Polizeibehörde | den Polizeibehörden |
| Genitiv | der Polizeibehörde | der Polizeibehörden |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Polizeibehörde“ setzt sich aus „Polizei“ und „Behörde“ zusammen. Das Wort bezeichnet damit eine Behörde, die organisatorisch und staatlich für polizeiliche Aufgaben zuständig ist.
Die Polizeibehörde veröffentlichte neue Informationen zu dem Fall.
„Polizeibehörde“ gehört vor allem zur amtlichen und verwaltungssprachlichen Ausdrucksweise. Das Wort erscheint häufig in offiziellen Schreiben, Meldungen und rechtlichen Zusammenhängen.
Die Polizeibehörde forderte die Bürger schriftlich zur Mithilfe auf.
Häufige Verbindungen sind „die zuständige Polizeibehörde“, „die Polizeibehörde informieren“ und „sich an die Polizeibehörde wenden“. Die Präposition „an“ steht dabei mit dem Akkusativ.
Bei Fragen zum Sicherheitskonzept können Sie sich an die Polizeibehörde wenden.