das Privateigentum
Eigentum an Sachen, Grundstücken oder Kapital, das einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Allgemeinheit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privateigentum handelt.

Privateigentum
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Eigentum an Sachen, Grundstücken oder Kapital, das einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Allgemeinheit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privateigentum handelt.

Das Wort ist eine klare Zusammensetzung aus dem Adjektiv „privat“ und dem Nomen „das Eigentum“. Es bezeichnet also Eigentum, das in privater Hand ist.
Das Recht auf Privateigentum ist in der Verfassung verankert.
Um zu spezifizieren, woraus das Eigentum besteht, wird oft die Präposition „an“ mit dem Dativ verwendet: „das Privateigentum an etwas“.
Die Diskussion drehte sich um das Privateigentum an Produktionsmitteln.
Eine sehr häufige und praktische Anwendung des Wortes findet sich auf Warnschildern, die unbefugtes Betreten verbieten.
Am Zaun hing ein Schild: „Privateigentum! Betreten verboten!“
„der Besitz“ und „das Privateigentum“ haben beide mit Dingen zu tun, die jemand hat oder die jemandem gehören. „Besitz“ ist allgemeiner und passt für persönliche Dinge, Geld oder Vermögen. Im rechtlichen Sinn kann „Besitz“ auch heißen, dass jemand eine Sache tatsächlich bei sich hat oder kontrolliert, auch wenn sie ihm nicht gehört. „Privateigentum“ betont dagegen, dass etwas einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder allen gemeinsam. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide oft mit „gehören“ zu tun haben. Als einfache Orientierung: Für die Sachen einer Person sagt man meist „Besitz“; wenn der Gegensatz zu staatlichem oder gemeinsamem Eigentum wichtig ist, passt „Privateigentum“ besser.

Das Schild am Zaun zeigt, dass dieses Grundstück Privateigentum ist.
Nach dem Umzug hat Maria ihren ganzen Besitz in Kisten gepackt.