
das Privateigentum
Eigentum an Sachen, Grundstücken oder Kapital, das einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Allgemeinheit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privateigentum handelt.
Privateigentum
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Eigentum an Sachen, Grundstücken oder Kapital, das einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Allgemeinheit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privateigentum handelt.
Das Wort ist eine klare Zusammensetzung aus dem Adjektiv „privat“ und dem Nomen „das Eigentum“. Es bezeichnet also Eigentum, das in privater Hand ist.
Das Recht auf Privateigentum ist in der Verfassung verankert.
Um zu spezifizieren, woraus das Eigentum besteht, wird oft die Präposition „an“ mit dem Dativ verwendet: „das Privateigentum an etwas“.
Die Diskussion drehte sich um das Privateigentum an Produktionsmitteln.
Eine sehr häufige und praktische Anwendung des Wortes findet sich auf Warnschildern, die unbefugtes Betreten verbieten.
Am Zaun hing ein Schild: „Privateigentum! Betreten verboten!“
Privatbesitz und Privateigentum bezeichnen beide Eigentum, das privaten statt staatlichen oder öffentlichen Eigentümern gehört. Privatbesitz hebt eher den konkreten privaten Eigentümer eines Gegenstands hervor; Privateigentum bezeichnet eher diese Form des Eigentums. Im allgemeinen Sprachgebrauch können sich beide Ausdrücke überschneiden.

Die Grundstücke in diesem Gebiet sind überwiegend Privateigentum.
Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz einer Familie.