der Privatbesitz
Eigentum, das einer oder mehreren Privatpersonen oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Öffentlichkeit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privatbesitz handelt.

Privatbesitz
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Eigentum, das einer oder mehreren Privatpersonen oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Öffentlichkeit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privatbesitz handelt.

Das Wort ist ein Kompositum aus dem Adjektiv „privat“ und dem Nomen „der Besitz“. Es bedeutet also wörtlich Besitz, der einer privaten Person gehört.
Dieses Waldstück ist Privatbesitz und darf nicht betreten werden.
Der Begriff wird sehr häufig auf Schildern verwendet, um anzuzeigen, dass ein Grundstück oder ein Weg nicht öffentlich zugänglich ist. Oft steht er zusammen mit „Betreten verboten“.
Am Eingang des Parks stand ein Schild: „Privatbesitz. Durchgang verboten.“
Häufige Formulierungen sind „sich in Privatbesitz befinden“ oder „in Privatbesitz sein“, um den Eigentumsstatus zu beschreiben.
Das Schloss befindet sich seit über 200 Jahren in Privatbesitz.
„Besitz“ und „Privatbesitz“ haben beide mit Dingen zu tun, die jemandem gehören. „Besitz“ ist das allgemeinere Wort: Es kann um alle Dinge gehen, die eine Person hat oder besitzt. „Privatbesitz“ ist genauer und betont, dass etwas nicht dem Staat oder der Öffentlichkeit gehört, sondern einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide Eigentum meinen können. Wenn nur wichtig ist, dass jemand etwas hat, passt „Besitz“. Wenn der Gegensatz zu öffentlich oder staatlich wichtig ist, ist „Privatbesitz“ natürlicher.

Der kleine See ist Privatbesitz, deshalb darf man dort nicht ohne Erlaubnis baden.
Nach dem Umzug sortiert Fiona ihren Besitz und verkauft einige alte Möbel.