
der Privatbesitz
Eigentum, das einer oder mehreren Privatpersonen oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Öffentlichkeit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privatbesitz handelt.
Privatbesitz
Loading your saved state.

Eigentum, das einer oder mehreren Privatpersonen oder einem privaten Unternehmen gehört und nicht dem Staat oder der Öffentlichkeit.
Das Betreten des Geländes ist verboten, da es sich um Privatbesitz handelt.
Das Wort ist ein Kompositum aus dem Adjektiv „privat“ und dem Nomen „der Besitz“. Es bedeutet also wörtlich Besitz, der einer privaten Person gehört.
Dieses Waldstück ist Privatbesitz und darf nicht betreten werden.
Der Begriff wird sehr häufig auf Schildern verwendet, um anzuzeigen, dass ein Grundstück oder ein Weg nicht öffentlich zugänglich ist. Oft steht er zusammen mit „Betreten verboten“.
Am Eingang des Parks stand ein Schild: „Privatbesitz. Durchgang verboten.“
Häufige Formulierungen sind „sich in Privatbesitz befinden“ oder „in Privatbesitz sein“, um den Eigentumsstatus zu beschreiben.
Das Schloss befindet sich seit über 200 Jahren in Privatbesitz.
Privatbesitz und Privateigentum bezeichnen beide Eigentum, das privaten statt staatlichen oder öffentlichen Eigentümern gehört. Privatbesitz hebt eher den konkreten privaten Eigentümer eines Gegenstands hervor; Privateigentum bezeichnet eher diese Form des Eigentums. Im allgemeinen Sprachgebrauch können sich beide Ausdrücke überschneiden.

Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz einer Familie.
Die Grundstücke in diesem Gebiet sind überwiegend Privateigentum.