
das Privatvermögen
Die Gesamtheit des Vermögens (Geld, Immobilien, Wertpapiere etc.), das einer Privatperson gehört und nicht Teil eines Unternehmens ist.
Als Einzelunternehmer haftet er auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Privatvermögen
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Die Gesamtheit des Vermögens (Geld, Immobilien, Wertpapiere etc.), das einer Privatperson gehört und nicht Teil eines Unternehmens ist.
Als Einzelunternehmer haftet er auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Das Wort setzt sich aus dem Adjektiv „privat“ und dem Nomen „das Vermögen“ zusammen. Es bezeichnet also wörtlich das Vermögen, das einer Person privat gehört und vom Geschäftsvermögen getrennt ist.
Er hat sein gesamtes Privatvermögen in die Gründung seiner Firma investiert.
„Privatvermögen“ ist ein wichtiger Begriff im Wirtschafts- und Rechtskontext. Er wird besonders häufig im Zusammenhang mit der „Haftung“ von Unternehmern verwendet.
Bei einer GmbH ist die Haftung in der Regel nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter ausgedehnt.
Typische Verben, die mit „Privatvermögen“ verwendet werden, sind „haften mit“, „einsetzen“, „schützen“ oder „antasten“. Oft steht es zusammen mit einem Possessivpronomen.
Im Falle einer Insolvenz muss sie mit ihrem Privatvermögen haften.
Privatbesitz bezeichnet Eigentum, das einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen gehört. Privatvermögen meint dagegen die Gesamtheit der privaten Werte einer Person, etwa Geld, Immobilien und Wertpapiere, die nicht zum Unternehmen gehören. Für einen einzelnen privat gehaltenen Gegenstand passt daher eher Privatbesitz.

Das Gemälde gehört zusammen mit ihrem Geld und ihren Immobilien zum Privatvermögen der Unternehmerin.
Das Gemälde befindet sich im Privatbesitz der Unternehmerin.