das Privatvermögen
Die Gesamtheit des Vermögens (Geld, Immobilien, Wertpapiere etc.), das einer Privatperson gehört und nicht Teil eines Unternehmens ist.
Als Einzelunternehmer haftet er auch mit seinem gesamten Privatvermögen.

Privatvermögen
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Die Gesamtheit des Vermögens (Geld, Immobilien, Wertpapiere etc.), das einer Privatperson gehört und nicht Teil eines Unternehmens ist.
Als Einzelunternehmer haftet er auch mit seinem gesamten Privatvermögen.

Das Wort setzt sich aus dem Adjektiv „privat“ und dem Nomen „das Vermögen“ zusammen. Es bezeichnet also wörtlich das Vermögen, das einer Person privat gehört und vom Geschäftsvermögen getrennt ist.
Er hat sein gesamtes Privatvermögen in die Gründung seiner Firma investiert.
„Privatvermögen“ ist ein wichtiger Begriff im Wirtschafts- und Rechtskontext. Er wird besonders häufig im Zusammenhang mit der „Haftung“ von Unternehmern verwendet.
Bei einer GmbH ist die Haftung in der Regel nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter ausgedehnt.
Typische Verben, die mit „Privatvermögen“ verwendet werden, sind „haften mit“, „einsetzen“, „schützen“ oder „antasten“. Oft steht es zusammen mit einem Possessivpronomen.
Im Falle einer Insolvenz muss sie mit ihrem Privatvermögen haften.
„das Vermögen“ und „das Privatvermögen“ meinen beide finanziellen Besitz. „Das Vermögen“ ist der allgemeinere Ausdruck und kann zu einer Person, einer Familie, einer Firma oder einer Organisation gehören. „Das Privatvermögen“ meint genauer das Vermögen einer Privatperson und grenzt es von Firmenvermögen oder geschäftlichem Besitz ab. Verwechseln kann man die Wörter, wenn es um eine Person geht. Wenn der Gegensatz zu einem Unternehmen wichtig ist, ist „Privatvermögen“ genauer.

Ihr Privatvermögen bleibt getrennt vom Geld der kleinen Firma.
Nach dem Verkauf der Wohnung ist ihr Vermögen deutlich gewachsen.