Eine Person oder Organisation, die die gesetzlichen Rechte an einem geistigen oder materiellen Gut besitzt, zum Beispiel das Urheberrecht an einem Werk oder das Patentrecht an einer Erfindung.
beispiel
Der Rechteinhaber hat der Verwendung des Fotos in unserem Buch zugestimmt.
Tipps
Wortzusammensetzung
Dieses Wort besteht aus „Recht“ und „Inhaber“. Ein „Inhaber“ ist eine Person, die etwas besitzt oder innehat. Ein „Rechteinhaber“ ist also wörtlich eine Person, die die Rechte an etwas besitzt.
BEISPIEL
Um das Lied im Film zu nutzen, braucht man die Erlaubnis des Rechteinhabers.
Typische Verbindungen
Häufige Verben in Verbindung mit „Rechteinhaber“ sind „kontaktieren“, „um Erlaubnis bitten“, „zustimmen“ oder jemanden „ausfindig machen“. Es geht meist darum, die Nutzung eines Werkes zu klären.
BEISPIEL
Wir müssen den Rechteinhaber des Fotos ausfindig machen, bevor wir es drucken.
Register: Fachsprache
Der Begriff „Rechteinhaber“ stammt aus dem juristischen Bereich, insbesondere dem Urheberrecht und Patentrecht. Er wird in formellen und rechtlichen Kontexten verwendet.
BEISPIEL
Der Verlag vertritt die Interessen der Rechteinhaber gegenüber den Nutzern.
Vergleichen mit
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Rechteinhaber vs Besitzer
„der Besitzer“ und „der Rechteinhaber“ können beide ausdrücken, dass jemand etwas hat. Der Unterschied liegt darin, was genau gemeint ist. „der Besitzer“ passt zu konkreten Dingen, Tieren oder Immobilien: jemandem gehört zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Haus. „der Rechteinhaber“ passt, wenn jemand gesetzliche Rechte an etwas hat, zum Beispiel an einem Foto, einem Lied, einem Text oder einer Erfindung. Die Wörter können verwechselt werden, weil Rechte auch eine Art Besitz sein können. Bei normalen Sachen sagt man meist „Besitzer“. Bei Urheberrecht, Patent oder Nutzungserlaubnis ist „Rechteinhaber“ genauer.
Rechteinhaber
Vor der Veröffentlichung des Fotos hat die Redaktion den Rechteinhaber gefragt.
Besitzer
In der Pause suchen wir den Besitzer der verlorenen Jacke.