
der Urheber
Die Person, die ein geistiges oder künstlerisches Werk (z.B. ein Buch, ein Musikstück, ein Foto) geschaffen hat und somit das Urheberrecht daran besitzt.
Der Urheber des Fotos muss bei der Veröffentlichung genannt werden.
Urheber
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Die Person, die ein geistiges oder künstlerisches Werk (z.B. ein Buch, ein Musikstück, ein Foto) geschaffen hat und somit das Urheberrecht daran besitzt.
Der Urheber des Fotos muss bei der Veröffentlichung genannt werden.

Die Person oder Instanz, die etwas, oft eine negative Entwicklung oder ein Ereignis, verursacht oder ausgelöst hat.
Die Polizei sucht noch nach dem Urheber des Brandanschlags.
Die Vorsilbe „Ur-“ bedeutet „original“ oder „ursprünglich“. Ein „Urheber“ ist also die Person, die etwas als Allererstes erschaffen oder verursacht hat.
Er ist der Urheber dieser genialen Idee.
Um den Urheber mit seinem Werk oder seiner Tat zu verbinden, verwendet man die Präposition „von“ gefolgt vom Dativ. Alternativ kann auch der Genitiv verwendet werden, was aber formeller klingt.
Wer ist der Urheber von diesem Gemälde?
„Urheber“ ist der zentrale Begriff im deutschen Urheberrecht. Es bezeichnet die Person, die die Rechte an einem kreativen Werk besitzt.
Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes.
In dieser Bedeutung wird „Urheber“ fast immer für den Verursacher von etwas Negativem verwendet, zum Beispiel einem Gerücht, einem Unfall oder einer Straftat.
Die Polizei konnte den Urheber des Diebstahls schnell fassen.
Vater und Urheber können jemanden als Ursprung einer wichtigen geistigen Leistung bezeichnen. Urheber schreibt einer Person die konkrete Schaffung eines Werkes zu. Vater ist bildhafter und hebt eher hervor, dass jemand eine bedeutende Idee oder Entwicklung begründet und dauerhaft geprägt hat.

Als Verfasser des ersten Manifests gilt Paul als Urheber dieses Werkes.
Wegen seines prägenden Einflusses gilt Paul als Vater der neuen Kunstrichtung.