der Urheber
Die Person, die ein geistiges oder künstlerisches Werk (z.B. ein Buch, ein Musikstück, ein Foto) geschaffen hat und somit das Urheberrecht daran besitzt.
Der Urheber des Fotos muss bei der Veröffentlichung genannt werden.

Urheber
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Die Person, die ein geistiges oder künstlerisches Werk (z.B. ein Buch, ein Musikstück, ein Foto) geschaffen hat und somit das Urheberrecht daran besitzt.
Der Urheber des Fotos muss bei der Veröffentlichung genannt werden.

Die Vorsilbe „Ur-“ bedeutet „original“ oder „ursprünglich“. Ein „Urheber“ ist also die Person, die etwas als Allererstes erschaffen oder verursacht hat.
Er ist der Urheber dieser genialen Idee.
Um den Urheber mit seinem Werk oder seiner Tat zu verbinden, verwendet man die Präposition „von“ gefolgt vom Dativ. Alternativ kann auch der Genitiv verwendet werden, was aber formeller klingt.
Wer ist der Urheber von diesem Gemälde?
„Urheber“ ist der zentrale Begriff im deutschen Urheberrecht. Es bezeichnet die Person, die die Rechte an einem kreativen Werk besitzt.
Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes.
In dieser Bedeutung wird „Urheber“ fast immer für den Verursacher von etwas Negativem verwendet, zum Beispiel einem Gerücht, einem Unfall oder einer Straftat.
Die Polizei konnte den Urheber des Diebstahls schnell fassen.
„der Vater“ und „der Urheber“ können beide auf eine Person zeigen, von der etwas ausgeht. „Vater“ ist in dieser Bedeutung bildlich und meint jemanden, der etwas Wichtiges begründet oder angestoßen hat. „Urheber“ ist genauer, wenn jemand ein Werk geschaffen hat, zum Beispiel ein Foto, ein Buch oder ein Musikstück. Es kann auch die Person meinen, die ein Ereignis oder ein Problem verursacht hat. „Vater“ klingt eher anerkennend und bildlich; „Urheber“ klingt sachlicher und passt besonders bei Werken, Rechten oder Ursachen.

Der Urheber des Fotos muss im Artikel genannt werden.
Der alte Professor gilt als Vater der modernen Methode.