
der Rechtsbeistand
Eine Person, die jemanden in rechtlichen Angelegenheiten berät oder vor Gericht vertritt, besonders ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Für den Prozess suchte sie sich einen erfahrenen Rechtsbeistand.
Rechtsbeistand
der Rechtsbeistand, die Rechtsbeistände
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Eine Person, die jemanden in rechtlichen Angelegenheiten berät oder vor Gericht vertritt, besonders ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Für den Prozess suchte sie sich einen erfahrenen Rechtsbeistand.

Jemanden in einer rechtlichen Angelegenheit beraten, unterstützen oder vertreten.
Der Anwalt leistete dem Angeklagten Rechtsbeistand.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Rechtsbeistände |
| Genitiv | des Rechtsbeistandes |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Rechtsbeistand | die Rechtsbeistände |
| Akkusativ | den Rechtsbeistand | die Rechtsbeistände |
| Dativ | dem Rechtsbeistand | den Rechtsbeiständen |
| Genitiv | des Rechtsbeistandes des Rechtsbeistands | der Rechtsbeistände |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Rechtsbeistand“ setzt sich aus „Recht“ und „Beistand“ zusammen. Gemeint ist also Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten.
Vor der Vernehmung wollte sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
„Rechtsbeistand“ gehört vor allem zur formellen und rechtlichen Sprache. Das Wort erscheint häufig in Texten über Gerichtsverfahren, Beratung und Vertretung.
Jede beschuldigte Person darf einen Rechtsbeistand ihrer Wahl beauftragen.
In der festen Verbindung „jemandem Rechtsbeistand leisten“ steht die unterstützte Person im Dativ. Das Verb „leisten“ bezeichnet hier die rechtliche Unterstützung oder Vertretung.
Die Beratungsstelle leistete dem Mieter Rechtsbeistand im Streit mit dem Vermieter.