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die Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte

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Bedeutungen

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die Rechtsgeschichte

Die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der historischen Entwicklung von Recht, Gesetzen und Rechtssystemen befasst.

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Im Studium der Rechtsgeschichte lernen wir, wie sich Gesetze über die Jahrhunderte verändert haben.

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Tipps

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Rechtsgeschichte vs Rechtswissenschaft

„Rechtswissenschaft“ und „Rechtsgeschichte“ gehören beide zum Bereich Recht und können an einer Universität erforscht oder studiert werden. „Rechtswissenschaft“ ist der allgemeinere Begriff für die wissenschaftliche Beschäftigung mit Recht, Gesetzen und ihrer Anwendung. „Rechtsgeschichte“ ist spezieller: Sie fragt, wie sich Recht, Gesetze oder bestimmte Rechtsregeln im Lauf der Zeit entwickelt haben. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide wissenschaftlich klingen und mit Recht zu tun haben. Wenn es allgemein um Jura geht, passt „Rechtswissenschaft“. Wenn die Vergangenheit und Entwicklung von Recht wichtig sind, passt „Rechtsgeschichte“.

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Rechtsgeschichte

Im Seminar untersucht die Gruppe die Rechtsgeschichte des Arbeitsrechts.

Rechtswissenschaft

Nach dem Abitur möchte Sofia Rechtswissenschaft studieren.

Oeffne: Rechtswissenschaft →

Beispiele aus dem echten Leben

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