
die Rechtsgeschichte
Die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der historischen Entwicklung von Recht, Gesetzen und Rechtssystemen befasst.
Im Studium der Rechtsgeschichte lernen wir, wie sich Gesetze über die Jahrhunderte verändert haben.
Rechtsgeschichte
Loading your saved state.

Die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der historischen Entwicklung von Recht, Gesetzen und Rechtssystemen befasst.
Im Studium der Rechtsgeschichte lernen wir, wie sich Gesetze über die Jahrhunderte verändert haben.

Die konkrete historische Entwicklung eines bestimmten Gesetzes, einer Rechtsnorm oder eines Rechtsinstituts.
Die Rechtsgeschichte des Paragrafen 218 ist besonders komplex und umstritten.
Das Wort ist aus „Recht“ und „Geschichte“ zusammengesetzt. Das „s“ in der Mitte ist ein Fugen-s, das die beiden Teile verbindet. Die Bedeutung ist also wörtlich die „Geschichte des Rechts“.
Die Rechtsgeschichte zeigt, wie sich unsere Auffassung von Gerechtigkeit verändert hat.
Die beiden Bedeutungen lassen sich am Kontext erkennen. Spricht man allgemein von einem Studienfach, ist die wissenschaftliche Disziplin gemeint. Bezieht man sich auf die Entwicklung eines bestimmten Gesetzes, oft mit einer Genitiv-Ergänzung, ist die konkrete Historie gemeint.
Er hat sich für das Seminar in mittelalterlicher Rechtsgeschichte eingeschrieben.
Diese Bedeutung wird fast ausschließlich im akademischen und universitären Umfeld verwendet. Typische Verbindungen sind „Rechtsgeschichte studieren“, „eine Vorlesung in Rechtsgeschichte besuchen“ oder „ein Professor für Rechtsgeschichte“.
Meine Schwester studiert Rechtsgeschichte an der Universität in Berlin.