
der Rechtsmediziner
Ein Arzt, der sich mit Rechtsmedizin beschäftigt und zum Beispiel Todesursachen, Verletzungen oder Spuren an menschlichen Körpern untersucht.
Der Rechtsmediziner untersuchte die Leiche, um die Todesursache festzustellen.
Rechtsmediziner
der Rechtsmediziner, die Rechtsmediziner
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Ein Arzt, der sich mit Rechtsmedizin beschäftigt und zum Beispiel Todesursachen, Verletzungen oder Spuren an menschlichen Körpern untersucht.
Der Rechtsmediziner untersuchte die Leiche, um die Todesursache festzustellen.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Rechtsmediziner |
| Genitiv | des Rechtsmediziners |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Rechtsmediziner | die Rechtsmediziner |
| Akkusativ | den Rechtsmediziner | die Rechtsmediziner |
| Dativ | dem Rechtsmediziner | den Rechtsmedizinern |
| Genitiv | des Rechtsmediziners | der Rechtsmediziner |
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„Rechtsmediziner“ setzt sich aus „Rechtsmedizin“ und der Endung „-er“ zusammen. Die Endung bezeichnet eine Person, die in diesem Fachgebiet arbeitet; „Rechtsmedizin“ verbindet medizinische Untersuchungen mit rechtlichen Fragen.
Der Rechtsmediziner erklärte der Polizei seine Untersuchungsergebnisse.
„Rechtsmediziner“ gehört vor allem in den Kontext von Polizei, Gerichten, Ermittlungen und medizinischen Untersuchungen. Das Wort kommt häufig in Nachrichten und in fachsprachlichen Texten vor.
Im Gerichtsverfahren sagte der Rechtsmediziner als Sachverständiger aus.
Mit „Rechtsmediziner“ stehen oft Tätigkeiten wie „die Todesursache feststellen“, „Verletzungen untersuchen“ und „eine Obduktion durchführen“. Auch die Verbindung „einen Rechtsmediziner hinzuziehen“ ist gebräuchlich.
Die Ermittler zogen einen Rechtsmediziner hinzu, um die Verletzungen genau zu untersuchen.