
das Referendariat
Der in Deutschland für bestimmte akademische Berufe (z.B. Lehrer, Juristen) verpflichtende praktische Vorbereitungsdienst, der auf das Universitätsstudium folgt und mit einer Staatsprüfung abschließt.
Nach ihrem Lehramtsstudium absolviert sie nun ihr Referendariat an einem Gymnasium.