die Religionsfreiheit
Das Grundrecht eines Menschen, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, auszuüben und auch zu wechseln oder keiner Religion anzugehören.
Die Religionsfreiheit ist ein zentraler Bestandteil vieler Verfassungen.

Religionsfreiheit
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Das Grundrecht eines Menschen, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, auszuüben und auch zu wechseln oder keiner Religion anzugehören.
Die Religionsfreiheit ist ein zentraler Bestandteil vieler Verfassungen.

Das Wort setzt sich aus „die Religion“ und „die Freiheit“ zusammen, verbunden mit einem „s“. Es beschreibt wörtlich die Freiheit, seine Religion auszuüben.
Die Religionsfreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Recht.
Die Endung „-freiheit“ bildet viele weitere Grundrechte. Wenn Sie diese Struktur erkennen, verstehen Sie auch Wörter wie „Meinungsfreiheit“ oder „Pressefreiheit“ leichter.
Neben der Religionsfreiheit ist auch die Meinungsfreiheit ein hohes Gut in einer Demokratie.
Als juristischer Begriff wird „Religionsfreiheit“ oft mit bestimmten Verben verwendet. Typisch sind „die Religionsfreiheit garantieren“, „schützen“ oder auch „einschränken“.
Der Staat muss die Religionsfreiheit seiner Bürger garantieren.