die Richterin
Eine weibliche Person, die beruflich an einem Gericht tätig ist und juristische Urteile fällt.
Die Richterin verkündete das Urteil nach einer kurzen Beratung.

Richterin
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Eine weibliche Person, die beruflich an einem Gericht tätig ist und juristische Urteile fällt.
Die Richterin verkündete das Urteil nach einer kurzen Beratung.

„Richterin“ ist die weibliche Form von „der Richter“. Das Suffix „-in“ wird im Deutschen standardmäßig verwendet, um die weibliche Form von vielen Berufen und Personenbezeichnungen zu bilden.
Meine Tante ist Richterin von Beruf.
Das Wort „Richterin“ gehört zur Wortfamilie von „richten“. Das Verb „richten“ bedeutet in diesem Kontext „ein Urteil fällen“ oder „Recht sprechen“.
Eine Richterin muss unparteiisch über die Angeklagten richten.
Um den Arbeitsort einer Richterin zu beschreiben, verwendet man die Präposition „an“ mit dem Dativ, zum Beispiel „Richterin am Amtsgericht“ oder „am Landgericht“.
Sie arbeitet als Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
„der Richter“ und „die Richterin“ bezeichnen beide eine Person, die am Gericht Urteile fällt. Der Unterschied liegt vor allem im Geschlecht der Person. „Der Richter“ sagt man für einen Mann; „die Richterin“ sagt man für eine Frau. Die Wörter können verwechselt werden, weil die berufliche Aufgabe gleich ist. Wenn das Geschlecht bekannt und wichtig ist, wählt man die passende Form: „Richter“ für eine männliche Person, „Richterin“ für eine weibliche Person.

Nach der Pause stellt Sofia der Richterin eine Frage zum Verfahren.
Der Richter hört sich zuerst beide Seiten an.