
richterlich
Von einem Richter oder einem Gericht ausgehend, entschieden oder angeordnet. Bezieht sich auf die Tätigkeit oder Autorität der Justiz.
Für die Hausdurchsuchung ist ein richterlicher Beschluss erforderlich.
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Von einem Richter oder einem Gericht ausgehend, entschieden oder angeordnet. Bezieht sich auf die Tätigkeit oder Autorität der Justiz.
Für die Hausdurchsuchung ist ein richterlicher Beschluss erforderlich.
Das Adjektiv „richterlich“ ist direkt vom Nomen „der Richter“ abgeleitet. Die Endung „-lich“ bedeutet „in der Art eines Richters“ oder „vom Richter kommend“.
Die Entscheidung wurde auf richterliche Anweisung hin getroffen.
Dieses Adjektiv wird fast immer in Kombination mit juristischen Nomen verwendet. Typische Verbindungen sind „richterlicher Beschluss“, „richterliche Anordnung“ und „richterliche Genehmigung“.
Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei die Wohnung nicht betreten.
„Richterlich“ ist ein formelles Wort und gehört zur Fachsprache der Justiz und Verwaltung. Im alltäglichen Gespräch wird es selten verwendet.
Das Gericht prüft den Fall auf richterliches Ermessen.
Beide Adjektive können sich auf eine Entscheidung der Justiz beziehen. „Gerichtlich“ betont das Gericht als Institution oder das Verfahren, „richterlich“ dagegen den Richter und seine Entscheidung oder Anordnung. Geht es um das Gericht oder den Prozess, passt „gerichtlich“; steht die Tätigkeit des Richters im Mittelpunkt, „richterlich“.

Der Richter erließ eine richterliche Anordnung zur Vernehmung des Zeugen.
Das Gericht traf eine gerichtliche Entscheidung über den Streit.