
gerichtlich
Bezieht sich auf ein Gericht oder die Justiz; etwas, das von einem Gericht ausgeht, dort stattfindet oder durch ein Gericht entschieden wird.
Gegen die Entscheidung kann man mit einer Klage gerichtlich vorgehen.
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Bezieht sich auf ein Gericht oder die Justiz; etwas, das von einem Gericht ausgeht, dort stattfindet oder durch ein Gericht entschieden wird.
Gegen die Entscheidung kann man mit einer Klage gerichtlich vorgehen.
Das Adjektiv „gerichtlich“ ist direkt von dem Nomen „das Gericht“ abgeleitet. Die Endung „-lich“ macht das Nomen zu einem Adjektiv und bedeutet „in der Art eines Gerichts“.
Die Zeugenaussage war für das gerichtliche Urteil entscheidend.
„Gerichtlich“ wird oft in festen Kombinationen im juristischen Kontext verwendet. Typisch sind „ein gerichtliches Verfahren“, „eine gerichtliche Anordnung“ oder „gerichtliche Schritte einleiten“.
Gegen den lauten Nachbarn wurden gerichtliche Schritte eingeleitet.
Das Wort „gerichtlich“ kann auch als Adverb verwendet werden, um zu beschreiben, wie etwas geschieht. Es steht dann oft mit Verben wie „vorgehen“, „klären“ oder „entscheiden“.
Der Streit konnte nicht privat geklärt werden und muss nun gerichtlich entschieden werden.
Dieses Wort gehört zur formellen Rechts- und Verwaltungssprache. Im alltäglichen Gespräch wird es selten verwendet, außer man spricht über einen konkreten Rechtsfall.
Der Anwalt riet seinem Mandanten, die Sache gerichtlich klären zu lassen.
Rechtlich beschreibt allgemein Maßnahmen, die sich auf das Recht beziehen, und umfasst auch Schritte ohne ein Gerichtsverfahren. Gerichtlich ist genauer und setzt die Beteiligung eines Gerichts voraus. Für eine allgemeine Durchsetzung passt rechtlich; beginnt ein Verfahren vor Gericht, passt gerichtlich.

Nach der erfolglosen Mahnung macht sie den Anspruch gerichtlich geltend.
Nach der erfolglosen Mahnung lässt sie sich rechtlich beraten.