
der Schenker
Eine Person, die einer anderen Person etwas als Geschenk gibt. Im rechtlichen Kontext wird diese Person auch als Geber einer Schenkung bezeichnet.
Der Name des Schenkers stand auf einer kleinen Karte am Geschenk.
Schenker
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Eine Person, die einer anderen Person etwas als Geschenk gibt. Im rechtlichen Kontext wird diese Person auch als Geber einer Schenkung bezeichnet.
Der Name des Schenkers stand auf einer kleinen Karte am Geschenk.
Das Wort „Schenker“ ist direkt vom Verb „schenken“ abgeleitet. Die Endung „-er“ bezeichnet die Person, die die Handlung ausführt – hier also die Person, die etwas schenkt.
Der Schenker des Bildes ist ein bekannter Künstler.
In einem Satz, der das Schenken beschreibt, ist „der Schenker“ das Subjekt. Die Person, die das Geschenk erhält, steht im Dativ, und das Geschenk selbst im Akkusativ.
Der Schenker (Subjekt) überreichte der Beschenkten (Dativ) ein Buch (Akkusativ).
„Schenker“ ist ein eher formelles oder schriftliches Wort. Man findet es zum Beispiel auf Grußkarten, in Danksagungen oder in rechtlichen Texten.
Wir möchten dem unbekannten Schenker herzlich für die Spende danken.
Ein Schenker gibt einer anderen Person etwas als Geschenk. „Geber“ ist allgemeiner und bezeichnet jede Person oder Organisation, die etwas gibt, zum Beispiel Geld oder Informationen. Bei einer konkreten Schenkung ist „Schenker“ genauer; bei einer allgemeinen gebenden Rolle passt „Geber“.

Der Schenker legte eine persönliche Karte neben das Geburtstagsgeschenk.
Der Geber der Spende möchte seinen Namen nicht veröffentlichen.