
die Schuldenbremse
Eine gesetzliche Regelung, die die Aufnahme neuer Schulden durch den Staat begrenzt. In Deutschland bezeichnet das Wort besonders die im Grundgesetz festgelegten Grenzen für die Neuverschuldung von Bund und Ländern.
Wegen der Schuldenbremse darf der Bund nur in begrenztem Umfang neue Kredite aufnehmen.