der Schwarzfahrer
Eine Person, die ein öffentliches Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn benutzt, ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen.
Bei der Kontrolle wurden zwei Schwarzfahrer erwischt und mussten eine Strafe zahlen.

Schwarzfahrer
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Eine Person, die ein öffentliches Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn benutzt, ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen.
Bei der Kontrolle wurden zwei Schwarzfahrer erwischt und mussten eine Strafe zahlen.

Das Wort besteht aus „schwarz“ und „Fahrer“. In diesem Zusammenhang bedeutet „schwarz“ nicht die Farbe, sondern „illegal“ oder „ohne Erlaubnis“. Ein Schwarzfahrer ist also jemand, der illegal fährt.
Ohne Ticket zu fahren, nennt man schwarzfahren.
Vom Nomen „der Schwarzfahrer“ leitet sich das trennbare Verb „schwarzfahren“ ab. Im Hauptsatz steht die Vorsilbe am Ende. Dieses Verb beschreibt die Handlung des Fahrens ohne Ticket.
Er ist heute Morgen schwarzgefahren, weil er sein Portemonnaie vergessen hatte.
Die Vorsilbe „schwarz-“ in der Bedeutung „illegal“ findet sich auch in anderen Wörtern. Beispiele sind „die Schwarzarbeit“ (illegale Arbeit) oder „der Schwarzmarkt“ (illegaler Handel).
Auf dem Schwarzmarkt werden oft gestohlene Waren verkauft.
„der Passagier“ und „der Schwarzfahrer“ können beide eine Person in einem öffentlichen Verkehrsmittel meinen. „Passagier“ ist neutral: Die Person fährt mit, zum Beispiel im Bus, Zug oder Flugzeug. „Schwarzfahrer“ ist genauer und negativ: Die Person fährt ohne gültigen Fahrschein. Verwechseln kann man die Wörter, weil ein Schwarzfahrer auch mitfährt. Aber nicht jeder Passagier ist ein Schwarzfahrer. Wenn es nur um die Reise geht, sagt man „Passagier“; wenn der fehlende Fahrschein wichtig ist, sagt man „Schwarzfahrer“.

Bei der Kontrolle musste der Schwarzfahrer eine Strafe zahlen.
Der Passagier stellte seinen Koffer neben den Sitz.