
das Sondervermögen
Vermögen, das für einen bestimmten Zweck bestimmt ist und getrennt vom übrigen Vermögen verwaltet wird.
Das Sondervermögen darf nur für den Bau der neuen Schule verwendet werden.
Sondervermögen
das Sondervermögen, die Sondervermögen
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Vermögen, das für einen bestimmten Zweck bestimmt ist und getrennt vom übrigen Vermögen verwaltet wird.
Das Sondervermögen darf nur für den Bau der neuen Schule verwendet werden.

Im öffentlichen Haushaltsrecht ein vom allgemeinen Haushalt getrennt verwalteter Bestand an Geld oder anderen Vermögenswerten, der meist einem bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Zweck dient.
Der Bundestag beschloss ein Sondervermögen für die Modernisierung der Bundeswehr.

Im Investmentrecht das Vermögen eines Investmentfonds, das rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt ist und den Anlegerinnen und Anlegern gehört.
Das Sondervermögen bleibt auch im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt.
| Genus | neutral das |
|---|---|
| Plural | die Sondervermögen |
| Genitiv | des Sondervermögens |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Sondervermögen | die Sondervermögen |
| Akkusativ | das Sondervermögen | die Sondervermögen |
| Dativ | dem Sondervermögen | den Sondervermögen |
| Genitiv | des Sondervermögens | der Sondervermögen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Sondervermögen“ setzt sich aus „Sonder-“ und „Vermögen“ zusammen. Der erste Bestandteil zeigt, dass dieses Vermögen für einen besonderen Zweck oder rechtlich getrennt behandelt wird.
Das Sondervermögen ist ausschließlich für den Umweltschutz vorgesehen.
Im politischen Kontext stehen oft Wörter wie „Bund“, „Haushalt“, „Bundestag“ oder „Infrastruktur“ bei „Sondervermögen“. Im Investmentkontext deuten „Fonds“, „Fondsgesellschaft“, „Anleger“ und „Insolvenz“ auf die Bedeutung im Investmentrecht hin.
Die Anleger erhalten regelmäßige Berichte über das Sondervermögen des Fonds.
Im öffentlichen Haushaltsrecht steht „Sondervermögen“ häufig mit Verben wie „einrichten“, „bilden“ und „finanzieren“. Typisch sind auch Verbindungen wie „Mittel aus dem Sondervermögen“ und „ein Sondervermögen des Bundes“.
Die Regierung will die Sanierung der Brücken aus dem Sondervermögen finanzieren.
Im Investmentrecht wird „Sondervermögen“ häufig zusammen mit rechtlichen Folgen und Schutzvorschriften verwendet. Typische Ausdrücke sind „das Sondervermögen verwalten“, „das Sondervermögen verwahren“ und „das Sondervermögen im Insolvenzfall schützen“.
Die Verwahrstelle muss das Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahren.