das Sorgerecht
Das gesetzlich festgelegte Recht und die Pflicht von Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, es zu erziehen und rechtlich zu vertreten.
Nach der Scheidung wurde den Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zugesprochen.

Sorgerecht
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Das gesetzlich festgelegte Recht und die Pflicht von Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, es zu erziehen und rechtlich zu vertreten.
Nach der Scheidung wurde den Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zugesprochen.

„Sorgerecht“ setzt sich aus „Sorge“ (hier im Sinne von Fürsorge) und „Recht“ zusammen. Es ist also wörtlich das „Recht zur Fürsorge“.
Das Sorgerecht ist ein zentraler Punkt bei vielen Scheidungen.
Dieses juristische Wort wird oft mit bestimmten Verben und Adjektiven kombiniert: „das Sorgerecht haben“, „beantragen“ oder „entziehen“ sowie „das alleinige“ oder „gemeinsame Sorgerecht“.
Sie kämpft vor Gericht um das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn.
Um auszudrücken, für wen das Sorgerecht gilt, verwendet man die Präposition „für“ gefolgt vom Akkusativ.
Die Eltern teilen sich das Sorgerecht für die beiden Töchter.
„die Obhut“ und „das Sorgerecht“ haben beide mit Verantwortung für ein Kind zu tun. „Obhut“ beschreibt eher die tatsächliche Betreuung und den Schutz in einer bestimmten Situation. Ein Kind kann zum Beispiel für ein Wochenende in der Obhut der Großeltern sein. „Sorgerecht“ ist dagegen ein rechtlicher Begriff. Es beschreibt, wer offiziell entscheiden darf und die Pflicht hat, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide mit Kindern und Verantwortung verbunden sind. Merksatz: „Obhut“ ist Betreuung und Schutz im Alltag, „Sorgerecht“ ist das gesetzliche Recht und die gesetzliche Pflicht.

Nach der Trennung teilen sich die Eltern das Sorgerecht für ihre Tochter.
Im Urlaub ist der Hund in der Obhut unserer Nachbarin.