
die Staatsmacht
Die gesamte Autorität und Macht, die ein Staat besitzt und durch seine Organe wie Regierung, Polizei, Justiz und Militär ausübt.
In einer Demokratie wird die Staatsmacht durch Gesetze begrenzt.
Staatsmacht
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Die gesamte Autorität und Macht, die ein Staat besitzt und durch seine Organe wie Regierung, Polizei, Justiz und Militär ausübt.
In einer Demokratie wird die Staatsmacht durch Gesetze begrenzt.

Die Institutionen oder Personen, die die staatliche Autorität repräsentieren und ausführen, insbesondere die Polizei.
Bei der Demonstration griff die Staatsmacht ein, um die Blockade aufzulösen.
Das Wort setzt sich aus „der Staat“ und „die Macht“ zusammen. Es beschreibt also wörtlich die Macht, die vom Staat ausgeht.
Die Teilung der Staatsmacht in Legislative, Exekutive und Judikative ist ein Grundprinzip der Demokratie.
„Staatsmacht“ ist ein sehr formeller und abstrakter Begriff. In der Alltagssprache wird er selten verwendet, ist aber in politischen, juristischen oder journalistischen Texten üblich.
Der Artikel analysiert den Einfluss der Staatsmacht auf die Medien.
In seiner abstrakten Bedeutung wird „Staatsmacht“ oft mit Verben wie „ausüben“, „begrenzen“, „kontrollieren“ oder „missbrauchen“ kombiniert.
Eine Verfassung soll die Staatsmacht kontrollieren und die Rechte der Bürger schützen.
Wenn von konkreten Einsätzen bei Demonstrationen oder Unruhen die Rede ist, steht „die Staatsmacht“ oft als Synonym für die Polizei oder andere Sicherheitskräfte.
Die Demonstranten weigerten sich, den Anweisungen der Staatsmacht zu folgen.
Staatsgewalt bezeichnet besonders die staatliche Autorität, Gesetze zu beschließen, durchzusetzen und Recht zu sprechen. Staatsmacht meint allgemeiner die gesamte politische Macht und ihre Durchsetzung durch staatliche Organe. In rechtlich gegliederten Zusammenhängen passt daher Staatsgewalt, bei politischer Stärke eher Staatsmacht.

Nach der schweren Krise stellte die Regierung ihre Staatsmacht im ganzen Land wieder her.
Die Verfassung verteilt die Staatsgewalt auf Parlament, Regierung und Gerichte.