
der Stadtstaat
Ein Staat, dessen Gebiet im Wesentlichen aus einer Stadt und ihrem unmittelbaren Umland besteht.
Singapur ist ein moderner Stadtstaat in Südostasien.
Stadtstaat
der Stadtstaat, die Stadtstaaten
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Ein Staat, dessen Gebiet im Wesentlichen aus einer Stadt und ihrem unmittelbaren Umland besteht.
Singapur ist ein moderner Stadtstaat in Südostasien.

Ein deutsches Bundesland, das im Wesentlichen aus einer Stadt oder wenigen Städten besteht.
Berlin, Hamburg und Bremen gelten als deutsche Stadtstaaten.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Stadtstaaten |
| Genitiv | des Stadtstaates |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Stadtstaat | die Stadtstaaten |
| Akkusativ | den Stadtstaat | die Stadtstaaten |
| Dativ | dem Stadtstaat | den Stadtstaaten |
| Genitiv | des Stadtstaates des Stadtstaats | der Stadtstaaten |
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„Stadtstaat“ setzt sich aus „Stadt“ und „Staat“ zusammen. Gemeint ist also ein Staat, dessen politisches Gebiet eng mit einer Stadt verbunden ist.
Der Stadtstaat kontrollierte früher auch das Gebiet rund um die Stadt.
Diese Bedeutung erscheint häufig in historischen oder politischen Texten, besonders bei Themen der Antike und der internationalen Politik. Typische Verbindungen sind „antiker Stadtstaat“, „moderner Stadtstaat“ und „Stadtstaaten der Antike“.
Im Geschichtsunterricht lernten wir viel über die Stadtstaaten der Antike.
In der Bedeutung für Deutschland steht „Stadtstaat“ häufig im Zusammenhang mit Bundesländern und Föderalismus. Typische Formulierungen sind „ein deutscher Stadtstaat“ und „die deutschen Stadtstaaten“.
Im Bundesrat haben die deutschen Stadtstaaten eine besondere politische Bedeutung.