
die Sultanin
Weibliche Herrscherin eines islamischen Staates oder eines Sultanats.
Die Sultanin ließ im Zentrum der Stadt eine neue Schule bauen.
Sultanin
die Sultanin, die Sultaninnen
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Weibliche Herrscherin eines islamischen Staates oder eines Sultanats.
Die Sultanin ließ im Zentrum der Stadt eine neue Schule bauen.

Ehefrau eines Sultans.
Die Sultanin empfing gemeinsam mit ihrem Mann die ausländische Delegation.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Sultaninnen |
| Genitiv | der Sultanin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Sultanin | die Sultaninnen |
| Akkusativ | die Sultanin | die Sultaninnen |
| Dativ | der Sultanin | den Sultaninnen |
| Genitiv | der Sultanin | der Sultaninnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
Verben wie „regieren“ und „erlassen“ zeigen, dass die Sultanin selbst politische Macht ausübt. Angaben wie „an der Seite ihres Mannes“ weisen eher auf ihre Rolle als Ehefrau hin; der Titel allein macht den Unterschied nicht deutlich.
Die Sultanin regierte das Land und erließ neue Gesetze.
Die Sultanin nahm an der Seite ihres Mannes am Staatsbesuch teil.
„Sultanin“ begegnet dir besonders in historischen Darstellungen, Märchen und Berichten über Monarchien. Bei historischen Texten ist wichtig, welche Aufgaben und Rechte mit dem Titel in der jeweiligen Zeit verbunden waren.
Der historische Roman erzählt vom Leben einer Sultanin am Hof.
Für die Rolle als Herrscherin sind die Verbindungen „als Sultanin regieren“ und „die Herrschaft der Sultanin“ nützlich. Mit „als Sultanin“ bezeichnet man die Stellung, in der eine Frau handelt.
Sie regierte zwanzig Jahre lang als Sultanin über das Reich.