
der Tatverdacht
Der Verdacht, dass eine bestimmte Person eine Straftat begangen hat oder daran beteiligt war.
Der Tatverdacht gegen den Angeklagten konnte vor Gericht nicht bestätigt werden.
Tatverdacht
der Tatverdacht
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Der Verdacht, dass eine bestimmte Person eine Straftat begangen hat oder daran beteiligt war.
Der Tatverdacht gegen den Angeklagten konnte vor Gericht nicht bestätigt werden.

Verdächtigt werden, eine bestimmte Straftat begangen zu haben oder daran beteiligt gewesen zu sein.
Der Verdächtige steht wegen des Einbruchs unter Tatverdacht.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Genitiv | des Tatverdachts |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Tatverdacht | – |
| Akkusativ | den Tatverdacht | – |
| Dativ | dem Tatverdacht | – |
| Genitiv | des Tatverdachts des Tatverdachtes | – |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Tatverdacht“ setzt sich aus „Tat“ und „Verdacht“ zusammen. Gemeint ist also ein Verdacht im Zusammenhang mit einer möglicherweise begangenen Straftat.
Die Polizei prüft den Tatverdacht gegen mehrere Personen.
„Tatverdacht“ gehört vor allem zur juristischen und polizeilichen Fachsprache. Das Wort erscheint häufig in Nachrichten über Ermittlungen und Strafverfahren.
Wegen des Tatverdachts wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Mit „Tatverdacht“ stehen häufig Verben wie „begründen“, „erhärten“, „bestätigen“ und „widerlegen“. Die verdächtigte Person wird meist mit „gegen“ angeschlossen.
Neue Beweise erhärteten den Tatverdacht gegen den Angeklagten.
Für die verdächtigte Person verwendet man die feste Verbindung „unter Tatverdacht stehen“ oder „unter Tatverdacht geraten“. „Unter“ bleibt dabei Teil der Wendung.
Nach der Befragung geriet auch sein Geschäftspartner unter Tatverdacht.