das Tempolimit
Eine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf einer bestimmten Straße oder in einem bestimmten Gebiet.
In dieser Zone gilt ein strenges Tempolimit von 30 km/h.

Tempolimit
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Eine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf einer bestimmten Straße oder in einem bestimmten Gebiet.
In dieser Zone gilt ein strenges Tempolimit von 30 km/h.

„Tempolimit“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „das Tempo“ (die Geschwindigkeit) und „das Limit“ (die Begrenzung). Die Bedeutung ist also wörtlich eine „Geschwindigkeitsbegrenzung“.
Auf vielen Autobahnen in Europa gibt es ein generelles Tempolimit.
Häufige Verben im Zusammenhang mit „Tempolimit“ sind „ein Tempolimit einführen“, „einhalten“, „überschreiten“ oder „aufheben“.
Wer das Tempolimit nicht einhält, muss mit einer Strafe rechnen.
Wenn die genaue Geschwindigkeit genannt wird, verwendet man die Präposition „von“. Die typische Struktur lautet: „ein Tempolimit von [Zahl] km/h“.
Auf diesem Autobahnabschnitt gilt ein Tempolimit von 120 km/h.
„die Höchstgeschwindigkeit“ und „das Tempolimit“ haben beide mit der höchsten Geschwindigkeit zu tun, die nicht überschritten werden soll. „das Tempolimit“ meint aber immer eine gesetzliche Regel im Verkehr, zum Beispiel 50 km/h in der Stadt. „die Höchstgeschwindigkeit“ kann auch diese erlaubte Geschwindigkeit meinen, aber auch die technisch mögliche Geschwindigkeit eines Autos, Zuges oder einer Datenverbindung. Lernende verwechseln die Wörter, weil beide auf Verkehrsschildern oder in Verkehrsgesprächen vorkommen können. Praktisch: Bei einer Verkehrsregel sagt man oft „Tempolimit“. Bei der maximalen Leistung eines Fahrzeugs passt „Höchstgeschwindigkeit“.

In der Wohnstraße gilt ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde.
Die Höchstgeschwindigkeit dieses Zuges liegt bei 300 Kilometern pro Stunde.