
das Tötungsdelikt
Eine rechtswidrige Tat, bei der ein Mensch getötet wird. Dazu gehören je nach den Umständen zum Beispiel Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung.
Die Polizei ermittelt wegen eines Tötungsdelikts.
Tötungsdelikt
das Tötungsdelikt, die Tötungsdelikte
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Eine rechtswidrige Tat, bei der ein Mensch getötet wird. Dazu gehören je nach den Umständen zum Beispiel Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung.
Die Polizei ermittelt wegen eines Tötungsdelikts.
| Genus | neutral das |
|---|---|
| Plural | die Tötungsdelikte |
| Genitiv | des Tötungsdeliktes |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Tötungsdelikt | die Tötungsdelikte |
| Akkusativ | das Tötungsdelikt | die Tötungsdelikte |
| Dativ | dem Tötungsdelikt | den Tötungsdelikten |
| Genitiv | des Tötungsdeliktes des Tötungsdelikts | der Tötungsdelikte |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Tötungsdelikt“ setzt sich aus „Tötung“ und „Delikt“ zusammen. „Delikt“ bezeichnet dabei eine rechtswidrige Tat; die Zusammensetzung benennt also eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen.
Die Ermittler prüfen, ob ein Tötungsdelikt vorliegt.
Das Wort steht häufig mit Verben aus Polizei und Justiz, zum Beispiel „wegen eines Tötungsdelikts ermitteln“, „ein Tötungsdelikt aufklären“ und „ein Tötungsdelikt vermuten“. Nach „wegen“ steht hier „eines Tötungsdelikts“.
Die Sonderkommission soll das Tötungsdelikt möglichst schnell aufklären.
„Tötungsdelikt“ ist ein Begriff der Rechtssprache und kommt besonders in Polizeiberichten, Gerichtsberichten und Nachrichten vor. Er beschreibt den Fall zunächst allgemein, ohne im Wort selbst die genaue rechtliche Einordnung festzulegen.
Im Gerichtsbericht wird das Tötungsdelikt ausführlich dargestellt.